Das flat-tax-KonzeptDie Einheitssteuer kommt in Mode. Viele Länder Osteuropas haben bereits eine solche flat tax Steuer in ihr System aufgenommen. Mit flat tax (kurz für: flat-rate-tax) oder Einheitssteuer wird ein einstufiger Einkommensteuertarif bezeichnet. Seit dem 1. Januar 2009 gilt in Deutschland bei Einkünften aus Kapitalvermögen, wie zum Beispiel Zinsen und Einkünfte aus typisch stillen Beteiligungen, die Kapitalertragsteuer mit einem Steuersatz von 25% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag. Herr Dr. Jehl, Fachanwalt für Steuerrecht in der Kapitalanlagebranche in München, konzipiert Finanzierungsfonds für den Mittelstand. Eines der neuesten Modelle ist das flat-tax-Konzept. Dieses Konzept ist besonders für gutverdienende Steuerbürger interessant, da der Steuersatz auf 25% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag festgelegt ist und auch mit steigendem Einkommen nicht erhöht wird. Im Gegensatz zu gewerblichen und freiberuflichen Einkünften oder Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit findet hier keine Steuerprogression statt. Vergleicht man den Spitzensteuersatz von 45% mit dem Steuersatz der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) von 25% wird deutlich, dass Einkünfte aus Kapitalanlagen um bis zu 20 Prozentpunkte unter den Steuersätzen der oben genannten Einkünfte liegen können. Investiert eine vermögensverwaltende Fondsgesellschaft z. B. typisch still in eine Zielgesellschaft, erhalten die Fondszeichner Einkünfte aus Kapitalvermögen. Diese Einkünfte unterliegen der Abgeltungsteuer mit 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag. Die Zielgesellschaft, in die die vermögensverwaltende Fondsgesellschaft investiert hat, behält die Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag ein, um sie an das Finanzamt abzuführen. Es spielt keine Rolle durch welche Einkunftsart, z. B. Immobilien oder Solaranlagen, die Zielgesellschaft Gewinne erzielt. Die vermögensverwaltende Fondsgesellschaft ist selbst nicht gewerblich tätig, sondern beteiligt sich lediglich zu Finanzierungszwecken. Der Gewinn, der nur mit der Kapitalsteuer von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag belastet ist, wird von der Zielgesellschaft an die vermögensverwaltende Fondsgesellschaft ausgeschüttet. Die Aufteilung auf die einzelnen Anleger findet erst auf der Ebene der Fondsgesellschaft durch deren Steuerberater statt, wobei lediglich die oben beschriebene flat tax zur Anwendung kommt. Innerhalb des flat-tax-Konzeptes kann kein Abzug von Werbungskosten geltend gemacht werden. Jedoch erhält jeder Anleger stattdessen einen Sparerpauschbetrag in Höhe von EUR 801,00 (EUR 1.602,00 bei zusammen veranlagten Ehegatten). Herrn Dr. Jehl ist es mit diesem Konzept gelungen einen attraktiven Anreiz für Kapitalinvestitionen zu schaffen. Neben diesem innovativen Projekt entwickelt Herr Dr. Jehl weitere zukunftsweisende Konzeptionen im Bereich der Solarfonds, Dachfonds und Projektentwicklungsfonds.
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