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Steueroptimierte Fonds

Unter steueroptimierten Fonds versteht man Fonds deren Erträge nur zu einem geringen Teil oder gar nicht besteuert werden müssen. Besonders von Vorteil sind steueroptimierte Fonds für Anleger die einer hohen Steuerprogression unterliegen. Ein steueroptimierter Fonds ist zum Beispiel das von Herrn Dr. Jehl konzipierte Flat-tax-Konzept. Innerhalb dieses Konzepts wird von dem Steuersatz der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) profitiert. Der Steuersatz ist auf 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag festgelegt, eine Steuerprogression findet nicht statt.

Mezzanine-Fonds

Mezzanine, abgeleitet aus der Architektur: Zwischengeschoss. Mezzanine-Fonds bieten, hauptsächlich mittelständischen Unternehmen, sogenanntes Mezzanine-Kapital. Mit diesem Kapital wird die Eigenkapitalstruktur eines Unternehmens gestärkt und somit die Haftungsbasis erhöht sowie die Liquidität verbessert. Durch die verbesserte Liquidität können Kredite zur Finanzierung von Projekten aufgenommen werden. Zudem vergünstigen sich die Zinskonditionen mit steigender Liquidität.
Mezzanine-Kapital ist ein Finanzierungsmittel, das die Lücke zwischen Fremd- und Eigenkapital schließt. Gebräuchliche Formen sind die typisch stille Beteiligung und die atypisch stille Beteiligung.

Typisch stille Beteiligung

Bei einer typisch stillen Beteiligung tritt der Kapitalgeber nicht nach außen in Erscheinung und hat keinen Einfluss auf die Geschäftsführung und deren Entscheidungen.
Der Gesellschafter ist lediglich am Gewinn, nicht jedoch an möglichen Verlusten beteiligt. Auch am Vermögen des Unternehmens besteht keine Beteiligung seitens des Gesellschafters. Der erzielte Gewinn muss als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuert werden.
Beteiligt sich zum Beispiel eine vermögensverwaltende Fondsgesellschaft typisch still, wie es beim Flat-tax-Konzept der Fall ist, so ist sie selbst nicht gewerblich tätig, sondern beteiligt sich nur zu Finanzierungszwecken.

Atypisch stille Beteiligung

Von einer atypisch stillen Beteiligung spricht man, wenn dem stillen Gesellschafter so viele Rechte eingeräumt werden, dass er als Mitunternehmer gilt. Er kann wesentlichen Einfluss auf das Handelsgeschäft nehmen und im Wirtschaftsleben wie ein Unternehmer auftreten. Der Gesellschafter ist am Gewinn sowie am Verlust des Unternehmens beteiligt. Am Verlust jedoch nur bis zur Höhe seiner Einlage. Zusätzlich ist er am Vermögen beteiligt und verfügt über Kontroll- und Informationsrechte.

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